Formalitäten

Erste Schritte – bei einem Todesfall

In diesen schmerzlichen Momenten kann das Team von Maison PLATZ Sie unterstützen, indem es sich um die Verwaltungsformalitäten und die nationalen oder internationalen Behördengänge kümmert auf die man unweigerlich bei einem Todesfall trifft.


Bei einem Todesfall zu Hause:

Sie müssen einen / Ihren Arzt anrufen, für:

  • - die Zertifizierung der Todesursache
  • - im Falle einer Einäscherung: ein ärztliches Attest eines aktiven Implantats (wie z. B. eines Herzschrittmachers)

Wenn Sie uns Maison Platz anschließend kontaktieren, kommen wir zu Ihnen vor Ort, um den Sarg auszuwählen und Sie bei der Organisation der Beerdigung zu begleiten.



Bei einem Todesfall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung:

Die gleichen Bescheinigungen werden Ihnen von der Einrichtung übermittelt. Anschließend ist es an Ihnen, sich mit uns oder einem anderen Bestattungsunternehmen in Verbindung zu setzen.



Meldung des Todes beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde, in der die Person verstorben ist :


Eine Abmeldung muss so schnell wie möglich erfolgen, am besten innerhalb von 24 Stunden nach dem Tod, bei einem Wochenende gilt, gleich am Montag. Die folgenden Dokumente werden benötigt, falls die Abmeldung von Maison PLATZ oder von Ihnen selbst abgegeben wird:

  • - Bescheinigung über die Zertifizierung der Todesursache
  • - das Familienbuch oder eine Heirats- oder Geburtsurkunde
  • - Personalausweis (wenn der/die Verstorbene ledig war)
Zusätzlich bei einer Einäscherung:
  • - ärztliche Bescheinigung eines aktiven Implantats (wie z. B. eines Herzschrittmachers)
  • - die Genehmigung zur Einäscherung, die entweder vorsorglich vom/von der Verstorbenen oder vom nächsten Familienmitglied, beginnend mit der Beziehung 1. Grades, unterschrieben wurde.
Dokumente, die das Standesamt den Angehörigen oder dem Bestattungsunternehmen ausstellt :
  • - Nationale Sterbeurkunde, 6 Stück (international je nach Bedarf).
  • - Transportgenehmigung
  • - Bestattungsschein oder Genehmigung für die Einäscherung

Außerdem müssen das Datum und die Uhrzeit der Beisetzung (Sarg oder Urne) und die Wahl der Zeremonie (religiös oder zivil) festgelegt werden.

Nächste Schritte - zu übergebende Urkunden/Nachfolge/Erbschaft

Sobald Sie die Sterbeurkunden erhalten haben :

Je nach Fall müssen Sie mit bestimmten Stellen/Ämtern Kontakt aufnehmen:

  • - Arbeitgeber (Kopie)
  • - Pensionskasse (verheiratet -> mit Kopie der Heiratsurkunde).
  • - Versicherungsgesellschaft(en)
  • - Bankinstitut(e):
    • Konto überschreiben gegen Vorlage: einer Sterbeurkunde, einer notariellen Urkunde, einer Bescheinigung über die Steuerbefreiung (Administration de l'Enregistrement et des Domaines).
  • - Post (Briefpost, Telefon oder andere abonnierte Dienste)
  • - Krankenkasse - CNS (quitterte Rechnung des Bestattungsunternehmens, um die Pauschale von 1227.76€ - Stand September 2023- zurückzufordern)
  • Weitere Informationen auf dieser Website
  • - Notar (im Falle eines Testaments)
  • - Immobilienorganisation(en):
    • • Wenn Sie Eigentümer sind: Eigentümergemeinschaft oder Mieter direkt
    • • Wenn Sie Mieter(in) sind: der Vermieter
  • - Bildungseinrichtung – Schule/Uni (Kopie oder Entschuldigung)
  • - Sterbekasse oder andere Zusatzkasse (Kopie)
  • - Caisse Médico-chirurgicale - Medizinisch-chirurgische Kasse (Kopie)
  • - Gewerkschaft (z. B. CGFP, LCGB, OGBL...)
  • - Nationaler Solidaritätsfonds (Mammenrent)
  • - Richter der Vormundschaftsbehörde
  • - Nationale Gesellschaft für technische Kontrolle (SNCT), es wird eine Sterbeurkunde und eine notariell beglaubigte Urkunde benötigt
  • - Konsulat / Botschaft (internationale Sterbeurkunde, Reisepass)

Erbschafts- Nachlassregelung :

Eine Erbschaftserklärung wird innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod bei der Verwaltung für Registrierung, Domänen und Mehrwertsteuer abgegeben (Adm. de l’Enregistrement et des Domaines). Sie können einen Notar Ihrer Wahl damit beauftragen, den Nachlass zu regeln, oder es selbst tun. In diesem Fall müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • - eine Kopie der Sterbeurkunde
  • - einen Katasterauszug im Falle von Immobilienvermögen (zu beantragen bei der Kataster- und Vermessungsverwaltung)
  • - eine notarielle Urkunde (im Falle eines Heiratsvertrages)